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48. Landesmeisterschaften Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem NW RJ Talente-Cup
Meisterschaft
Nicht verifiziert
- Datum
- 04.10.2025 - 05.10.2025
- Ort
- -
- Distanz
- 1000 m (Rennen 1 - 39) 500 m (Rennen 301 - 312)
- Rennen
- 159
Dokumente
(2)
Dokumente
(2)
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen
- Oberschiedsrichter
- André Ströttchen
- Meldegebühren
-
15.00 € Einzelmeldung Novice 30.00 € Talente-Cup 40.00 € Einer / Zweier (LM) 40.00 € Bootsmeldung Novice 60.00 € Vierer / Achter (LM)
Regatta-Informationen
Allgemeine Angaben
Landesmeisterschaften NRW
Streckenlänge:
Rennabstand: 5 min, bei Vorrennen: 4 min
Talente-Cup:
Streckenlänge: 1000 m Ausnahme: Rennen 216: 500 m
Startplätze Rennstrecke: max. 6
Rennabstand: 4 min, bei mehreren Abteilungen 4 min
Streckenlänge:
- 1000 m (Rennen 1 - 39)
- 500 m (Rennen 301 - 312)
Rennabstand: 5 min, bei Vorrennen: 4 min
Talente-Cup:
Streckenlänge: 1000 m Ausnahme: Rennen 216: 500 m
Startplätze Rennstrecke: max. 6
Rennabstand: 4 min, bei mehreren Abteilungen 4 min
Meldeschluss
Mittwoch, 24. September 2025, 18:00 Uhr
Startverlosung
Startverlosung: 19:00 Uhr
Regattabeiträge
Einer: € 31,00 Vierer: € 51,00
Zweier: € 31,00 Achter: € 51,00
Talente-Cup: € 31,00
Wir bitten um rechtzeitige Überweisung der Regattabeiträge nach Rechnungseingang
Zweier: € 31,00 Achter: € 51,00
Talente-Cup: € 31,00
Wir bitten um rechtzeitige Überweisung der Regattabeiträge nach Rechnungseingang
Bankverbindung
Sparkasse Krefeld
Crefelder Ruder - Club 1883 e.V.
DE35 3205 0000 0000 0974 85
BIC SPKRDE33XXX
Verwendungszweck: Meldegeld (Rechnungsnummer)
Crefelder Ruder - Club 1883 e.V.
DE35 3205 0000 0000 0974 85
BIC SPKRDE33XXX
Verwendungszweck: Meldegeld (Rechnungsnummer)
zusätzliche Bestimmungen
Landesmeisterschaften NRW:
a) Die Rennen 1 - 42 sind Teil der Landesmeisterschaften des NW RV.
b) Meldeberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des DRV, die Mitglied des Nordrhein- Westfälischen Ruderverbandes sind.
c) Die Teilnehmer dürfen pro Tag nur für 2 Rennen gemeldet werden, Renngemeinschaften sind nicht zugelassen.
d) Die Vorentscheidungen werden gemäß den Endlaufblöcken jeweils rd. 4 Stunden vor dem Start des ersten Rennens des entsprechenden Endlaufblockes gestartet.
e) Nachmeldungen sind bis eine Stunde vor Start des ersten Vorrennens am Samstag möglich, wenn dadurch lediglich der Endlauf bzw. die Vorrennen aufgefüllt werden. Für Nachmeldungen ist doppeltes Meldegeld zu zahlen.
f) Es gilt das Ausscheidungssystem des DRV (Anhang zu den RWR, Tabelle D). Es wird lediglich das Finale A ausgefahren.
g) Die Sieger der Wettbewerbe Juniorinnen/Junioren B werden als Landessieger, die der übrigen Wettbewerbe als Landesmeister bezeichnet.
h) In die Landesmeisterschaften integriert findet der Talente-Cup der Kinder statt.
i) Das Meldeergebnis wird nicht in Papierform per Post verschickt, es wird im DRV-Portal veröffentlicht.
j) Meldungen werden ausschließlich über das DRV-Meldeportal angenommen.
Talente-Cup:
1. Die Para/Inklusiv–Rennen richten sich an Jungen und Mädchen mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen, Sinnes-Beeinträchtigungen und geistigen Beeinträchtigungen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beeinträchtigung /Behinderung angeborener, erworbener, temporärer oder dauerhafter Natur ist.
2. Startberechtigt sind entweder ein Kind mit Beeinträchtigung und ein Kind ohne Beeinträchtigung oder zwei Kinder mit Beeinträchtigung in der für das Rennen angegebenen Altersspanne.
3. Es sind Rennboote und Paraschnitte erlaubt. Ein Start im Gig-Boot ist nicht möglich.
4. Der Aktivenpass inkl. der ärztlichen Bestätigung ist auch hier für alle Sportler*innen Pflicht.
5. Die 10 und 11 Jährigen dürfen nur Streckenlängen pro Rennen bis 500m absolvieren.
a) Die Rennen 1 - 42 sind Teil der Landesmeisterschaften des NW RV.
b) Meldeberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des DRV, die Mitglied des Nordrhein- Westfälischen Ruderverbandes sind.
c) Die Teilnehmer dürfen pro Tag nur für 2 Rennen gemeldet werden, Renngemeinschaften sind nicht zugelassen.
d) Die Vorentscheidungen werden gemäß den Endlaufblöcken jeweils rd. 4 Stunden vor dem Start des ersten Rennens des entsprechenden Endlaufblockes gestartet.
e) Nachmeldungen sind bis eine Stunde vor Start des ersten Vorrennens am Samstag möglich, wenn dadurch lediglich der Endlauf bzw. die Vorrennen aufgefüllt werden. Für Nachmeldungen ist doppeltes Meldegeld zu zahlen.
f) Es gilt das Ausscheidungssystem des DRV (Anhang zu den RWR, Tabelle D). Es wird lediglich das Finale A ausgefahren.
g) Die Sieger der Wettbewerbe Juniorinnen/Junioren B werden als Landessieger, die der übrigen Wettbewerbe als Landesmeister bezeichnet.
h) In die Landesmeisterschaften integriert findet der Talente-Cup der Kinder statt.
i) Das Meldeergebnis wird nicht in Papierform per Post verschickt, es wird im DRV-Portal veröffentlicht.
j) Meldungen werden ausschließlich über das DRV-Meldeportal angenommen.
Talente-Cup:
- Startberechtigt sind nur Vereinsmannschaften aus Nordrhein-Westfalen.
- Alle Ruderer/-innen und Steuerleute benötigen einen gültigen Aktivenpass und eine aktuelle ärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit, gem. Ziffer 1.2.5 JuM-Bestimmungen.
- Jungen und Mädchen (Ruderer und Steuerleute) dürfen pro Tag max. in einem Rennen (bestehend aus Vorlauf und Finale) gemeldet werden. Nachmeldungen sind nicht zugelassen (Ausnahme regelt Ziffer 4 dieser Bestimmungen).
- Ummeldungen des Bootes sind nur im Krankheitsfall und vor dem Vorlauf des entsprechenden Rennens möglich. Ein entsprechendes ärztliches Attest ist dem Regattaausschuss vorzulegen. Ist eine Ummeldung der Mannschaft mangels Sportler nicht möglich, darf die restliche Mannschaft in anderen Rennen nachgemeldet werden, solang dessen Vorlauf noch nicht gestartet wurde und eine Teilnahme zeitlich möglich ist. Für die Nachmeldung sind die Ziffern 1-3 dieser Bestimmung bindend. In Einzelfällen, die von den hier aufgeführten Fällen abweichen, entscheidet der Regattaausschuss in Verbindung mit dem Ausrichter und dem Jugendausschuss des NWRV.
- Leichtgewichtsruderer/innen müssen einmalig pro Wochenende verwogen werden. Ummeldungen von Leichtgewichtsruderern oder -mannschaften in der offenen Gewichtsklasse (bei Nichteinhaltung der Gewichtsgrenzen) sind nicht möglich.
- Für den Rennablauf ist Ziffer 1.8 der JuM-Bestimmungen bindend.
- Der Start in allen Ruderwettkämpfen hat in einheitlicher Rennkleidung zu erfolgen.
- Die Bestimmungen für die Durchführung von JuM-Wettbewerben sind für den Landeswettbewerb, sofern keine Abweichungen festgelegt sind, bindend.
- Alle Boote müssen mit Bugnummernhaltern versehen sein.
- Das Ausscheidungssystem richtet sich nach den nach Platzierung und wird mit dem Meldeergebnis veröffentlicht. Bei bis zu 6 Booten wird ein Bahnverteilungsrennen gefahren. Bei mehr als 6 Booten werden die Finals nach den Platzierungen der Vorläufe gesetzt.
1. Die Para/Inklusiv–Rennen richten sich an Jungen und Mädchen mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen, Sinnes-Beeinträchtigungen und geistigen Beeinträchtigungen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beeinträchtigung /Behinderung angeborener, erworbener, temporärer oder dauerhafter Natur ist.
2. Startberechtigt sind entweder ein Kind mit Beeinträchtigung und ein Kind ohne Beeinträchtigung oder zwei Kinder mit Beeinträchtigung in der für das Rennen angegebenen Altersspanne.
3. Es sind Rennboote und Paraschnitte erlaubt. Ein Start im Gig-Boot ist nicht möglich.
4. Der Aktivenpass inkl. der ärztlichen Bestätigung ist auch hier für alle Sportler*innen Pflicht.
5. Die 10 und 11 Jährigen dürfen nur Streckenlängen pro Rennen bis 500m absolvieren.
Verantwortliche
Nordrhein-Westfälischer Ruderverband
Martin Tschäge, Tobias Weysters
Crefelder Ruder - Club 1883 e.V.
Christoph Lüke/Philipp te Neues/Julian Hausmanns/Lara Meyer
Martin Tschäge, Tobias Weysters
Crefelder Ruder - Club 1883 e.V.
Christoph Lüke/Philipp te Neues/Julian Hausmanns/Lara Meyer
NW RV Novice Challenge
Die Rennen 101 - 112 sind Teil der NW RV Novice Challenge und richten sich an BreitensportlerInnen ohne bisherige Regattaerfahrung.
Startberechtigt sind SportlerInnen, die bisher auf keiner Regatta im Geltungsbereich der RWR gestartet sind. Ein Start bei Einladungswettkämpfen gem. 2.1.6 RWR oder in extra für Anfänger ausgeschriebenen Rennen (wie beispielsweise der Kettwiger Nikolausregatta) wird hierbei nicht berücksichtigt.
Die Rennen werden über eine Distanz von 500 Metern ausgetragen. Renngemeinschaften sind in diesen Rennen zugelassen. Einzelmeldungen sind in den Rennen mit dem Suffix “b” möglich und werden nach Meldeschluss durch den Regattaveranstalter zu Mannschaften zugelost.
Die Rennen 109, 110, 111 und 112 sind offene Rennen ohne Geschlechterbegrenzung und können daher in Mannschaften unabhängig von der Geschlechtsverteilung gemeldet werden.
Einzelmeldende werden gebeten, die Möglichkeit einer Bootsnutzung an novice@rudern.nrw zu melden, um die Verfügbarkeit von Bootsmaterial sicherstellen zu können.
Startberechtigt sind SportlerInnen, die bisher auf keiner Regatta im Geltungsbereich der RWR gestartet sind. Ein Start bei Einladungswettkämpfen gem. 2.1.6 RWR oder in extra für Anfänger ausgeschriebenen Rennen (wie beispielsweise der Kettwiger Nikolausregatta) wird hierbei nicht berücksichtigt.
Die Rennen werden über eine Distanz von 500 Metern ausgetragen. Renngemeinschaften sind in diesen Rennen zugelassen. Einzelmeldungen sind in den Rennen mit dem Suffix “b” möglich und werden nach Meldeschluss durch den Regattaveranstalter zu Mannschaften zugelost.
Die Rennen 109, 110, 111 und 112 sind offene Rennen ohne Geschlechterbegrenzung und können daher in Mannschaften unabhängig von der Geschlechtsverteilung gemeldet werden.
Einzelmeldende werden gebeten, die Möglichkeit einer Bootsnutzung an novice@rudern.nrw zu melden, um die Verfügbarkeit von Bootsmaterial sicherstellen zu können.
Rennen
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